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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juni 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen NobleFrame (Nico Zimmermann), 48565 Steinfurt (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber.

(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich Webdesign, Webentwicklung, E-Commerce-Lösungen, UX/UI Design und Digital Strategy.

(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung.

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

(3) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung in Meilensteinen:

  • 40% bei Auftragserteilung
  • 30% nach Abnahme des Designs
  • 30% bei Projektabschluss/Launch

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

Hinweis: Abweichende Zahlungsmodalitäten können im individuellen Angebot vereinbart werden.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Unterlagen, Informationen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der für projektbezogene Entscheidungen bevollmächtigt ist.

(3) Verzögerungen durch unzureichende Mitwirkung können zu Terminverschiebungen und Mehrkosten führen.

§ 6 Leistungserbringung und Abnahme

(1) Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen und unter Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik.

(2) Fertige Leistungen werden dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Vorlage schriftlich Mängel rügt.

(3) Geringfügige Abweichungen, die die Funktionalität nicht beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.

§ 7 Nutzungsrechte und Eigentum

(1) Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber die im Angebot definierten Nutzungsrechte an den erstellten Werken.

(2) Standardmäßig umfasst dies:

  • Das einfache, zeitlich unbefristete Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck
  • Das Recht zur Veröffentlichung und öffentlichen Zugänglichmachung
  • Das Recht zur Bearbeitung durch den Auftraggeber oder Dritte

(3) Ausgenommen sind:

  • Quellcode proprietärer Tools und Frameworks des Auftragnehmers
  • Drittkomponenten (z.B. Stock-Medien, Open-Source-Software), für die separate Lizenzbedingungen gelten
  • Entwürfe und Konzepte, die nicht zur Umsetzung beauftragt wurden

(4) Open-Source-Komponenten unterliegen ihren jeweiligen Lizenzbedingungen (z.B. MIT, GPL).

(5) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die erstellten Arbeiten in anonymisierter Form als Referenz zu nutzen, sofern keine entgegenstehende Vereinbarung besteht.

§ 8 Gewährleistung und Haftung

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vereinbarten Anforderungen entsprechen.

(2) Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung.

(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.

(4) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden. Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 9 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen geheim zu halten.

(2) Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

§ 10 Kündigung

(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen. In diesem Fall sind alle bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen zu vergüten.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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